• Guten Abend, wisst ihr vielleicht, wie lange Patientenakten eigentlich aufbewahrt werden, vornehmlich von Psychologen :D. Das wäre für mich sehr interessant zu erfahren. ich befürchte, dass es die entsprechenden Akten nicht mehr gibt, ist so ungefähr mindestens 10 Jahre her, eher etwas länger.
    Danke pu

  • Hallo pu, also ich war ja erst bei meiner Psychologin und der Termin davor lag über 9 Jahre zurück. Und die Akte war noch vorhanden. Also 10 Jahre werden sie mit Sicherheit aufgehoben, eher noch länger.

    lg destiny

  • hallo pu,
    rechne aber nicht unbedingt damit, dass du da einsicht bekommst. es gibt einige, die wollen das nicht. das schlimme ist, dass sie das recht dazu haben dir das zu verweigern.

    unbekannt_1

  • Hallo Pu,

    kann das auch nur von Butterkeks bestätigen. Brauchte auch Mal ganz dringend unsere "Alt- Unterlagen". Da es schon ein paar Jahre her war, wurde mir gesagt, gehen sie ins Klinikum Archiv. Doch Pech für mich, da die Ärztin, bei der ich vorgesprochen hatte, dort schon vorgewarnt hatte, dass man mir die Unterlagen nicht aushändigen darf/ soll. Als ich dort ankam, sagte man mir doch prompt ins Gesicht, dass sie solange keine Unterlagen aufheben würden, max. nur 15 Jahre. Erst durch unsere Rechtsanwältin, die auch die Unterlagen für diesen Prozess wollte/ benötigte, musste ich plötzlich feststellen, dass auch die Dame im Archiv gelogen hatte. 25 Jahre lagen zwischen den von uns geforderten Akten und dem aktuellen Datum. Du siehst, selbst nach 25 Jahren sind die Akten noch da. :grinning_squinting_face: Fragt sich nur, ob du sie auch bekommst, oder ob du dort auch erst mit Verstärkung anrücken musst, wie unser eins.

    LG A.

  • Eine normale Arztpraxis muß in der Regel die Akten nur 10 Jahre aufbewaren, eine Klinik 25 Jahre.
    Ob es hierfür allerdings einen Rechtsanspruch gibt???

    Wenn Du an die Akten willst, solltest Du deinem Hausarzt, oder einen anderen Arzt bitten, sie anzufordern und dazu ihm deien schriftliche Zustimmung erteilen. -- Auch ein Überweisugsschein macht sich zur Beschaffung ggf. gut.

    Ein Psychologe ist aber kein Arzt und somit nicht selbstverantwortlich tätig.
    Soweit er nicht privat konsultiert wurde, war er für einen Arzt, oder eine Intutution e cetera tätig, an die Du dich dann halten mußt.

  • Vielen Dank für eure Antworten :). Ich war heute schon bei dem entsprechenden Psychologen und ja, die Akten sind noch da, aber natürlich lässt er mich das so nicht reingucken, sondern möchte schon wissen weshalb. Ich soll mich nächste Woche bei ihm nochmal melden. Da ich sowieso nicht vorhatte, diese Aufzeichnungen alleine zu studieren, sondern mit dem Arzt gemeinsam, hoffe ich, dass dabei keine Probleme entstehen. Naja, das wird sich dann wohl zeigen. Ich vermute mal, dass ich keine Versärkung brauche und wenn wäre das sehr ärgerlich.

    Liebe grüße pu

  • eine Frage dazu wie ist es mit selbstgeschriebenes wo man in eine Beratungsstelle 8 jahre geschickt hat ordner weise hat sie .
    Und dann nach 8 jahren wo man sie wiederhaben will gesgat wird die haben ich vernichtet aber aus der klinikzeit ( schwachsinn wo garnichts wichtig war ) hat sie noch das .
    Es wären wichtige Beweise in diesem , ob die da swirklich weg vernichtet ?
    hat sie nicht auch Pflicht 10 jahren es zu behalten .
    Wisst ihr das können wir garnicht mehr zu sammen tragen mehr , es war unser Tagebuch wo wir ihr an vertrauten quasi .
    gruss Dasein

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