Ok, stell dir folgendes Szenario vor:
Bestellung einer Konzertkarte im Netz!
Besteller geht mit Proxi (einfach gesagt, verschlüsselte IP) auf die Bestellseite, hinterlässt deinen Namen, all deine Bankdaten und richtet sich mal schnell eine Mailadresse bei irgendeinem Dienst ein, wo dein Name mit verpackt ist.
Der Shop hat ein Konto, hat ne vermeintliche Adresse samt Mail und prüft da nicht weiter. Also verschicken die sogar vlt die Ware und buchen ab, fertig.
Du buchst den betrag zurück, wenn nichts verschickt wurde, dann gehört das wohl zum Onlinehandel, solche Unannehmlichkeiten.
Dann macht man ne Anzeige, zum Teil hatte ich von der Bank sogar nen Namen.
Staatsanwalt muss zwar rangehen, aber manchmal kann man über die IP nichts ermitteln. Zudem, der Schaden war eben dann die Gebühr einer Rücklastschrift, welche mal 1-10 € sein kann - also wird man da nicht 10 Profis ransetzen, die eine IP fünfmal um die Welt verfolgen.
Mich kotzt es auch an, aber meiner Meinung machen es die meisten Onlinebestellsystem auch zu einfach. Für uns wird nun zu prüfen sein, kann man wenigstens die Kosten der Firma aufs Auge drücken, welche die Lastschrift veranlasst hat.
LG Franz