Liebe Mitglieder, Interessierte und Unterstützer,
der Verein 'Sucht und Selbsthilfe e.V. ist seit dem 19.01.2008 als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.
Wir danken dem Finanzamt München, die zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Körperschaften haben uns wirklich sehr unterstützt. Dadurch konnte alles reibungslos ablaufen und es ist überdurchschnittlich schnell erfolgt - herzliches Dankeschön!
Genauer bedeutet das nun: (ganzer Bescheid als PDF)
ZitatAlles anzeigenDie Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
Öffentliche Gesundheitspflege
( § 52 Abs. 2 Nr. n) 3 der Abgabenordnung neue Fassung .
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§
50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
LG Franz