also, ich hab da mal ne frage:
ich war ja nun heut das erste mal beim thera und da wurde mir so´n schriebsel in die hand gedrückt, den ich mir durchlesen sollte. da stand geschrieben, dass man ne kaution von 50, - euro zahlen muss und erst wenn die eingegangen ist, bekommt man einen ersten gesprächstermin (also nach der aufnahmesitzung...die ich ja heute hatte)
eine "fehlzeitenkaution" soll das sein, d.h., der thera bezieht sich da auf die "fehlzeitenregelung in der psychotherapeutischen bestellpraxis". diese kaution ist eine sicherheit für den thera, falls man mal nicht zu einer sitzung erscheint oder nicht spätestens 48 stunden vor dem vereinbarten termin (sitzungsbeginn) abgesagt hat. dann werden die 50 euro einbehalten und man bekommt erst wieder einen neuen termin, wenn man erneut eine kaution einzahlt. im falle nicht eintretender oder lediglich fristgemäß angekündigter fehlzeiten erhält man die kaution zurück, auch im falle eines abbruches.
kennt ihr sowas? ich fand das etwas komisch.
Mea