• hab ma ne juristische frage zu dem thema.. es ist doch strafbar, wenn ma sich selbst verletzt, oder? es heißt ja "man darf niemanden verletzten" also auch sich selber nicht, oder? theoretisch könnte man doch auch deswegen angezeigt werden und eine strafe bekommen.. oder irre ich mich da?

    hoffe ma das jemand n bissle ahnung davon hat, denn mich quält die frage schon seit etwa nem jahr

  • Also auskennen tu ich mich damit nicht, aber da der eigene Suizidverscuh nicht starfbar ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass SVV strafbar sein sollte...

    Lg
    rose

  • Ich habe gerade ein wenig gegoogelt (nach "Selbstverletzung" und "strafbar"), habe einige Treffer gehabt, da geht eigentlich hervor dass Selbstverletzung ebenso wie Selbsttötung nicht strafbar ist.

    Strafbar ist es nur, wenn man damit z.B. die Ausmusterung vom Wehrdienst erreichen will.

  • aso.. na denn hat sich das ja auch erledigt und ich weis endlich die antwort^^

    thx..

    für mich wärs eigentlich logisch.. weil es heißt ja man darf niemanden verletzen und so.. aba man selbst ist ja auch ein jemand.. und so wie z.B sterbehilfe ist ja auch nicht erlaubt.. man darf nicht sterben, auch wenn mans will..

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