Kostenübernahme bei nichtkassenzugelassenen Therapeuten

  • Hier mal eine für ein paar vielleicht recht wichtige Info, die ich gerade bekommen habe.

    Ich suche ja derzeit nach einer ambulanten Therapie und hab da diverse Therapeuten angerufen. Therapeuten, die keine Kassenzulassung haben, haben eher Plätze frei, aber wer kann schon eine Therapie selber zahlen? Eine solche Therapeutin, der ich auf den AB gesprochen hatte, hat mich gerade zurück gerufen und mir folgendes gesagt:

    Auch wenn der Therapeut/die Therapeutin keine Kassenzulassung hat, ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die Kosten für eine ambulante Therapie zu übernehmen, wenn der Patient nachweisen kann, dass er bei mindestens 5-6 Therapeuten mit einer Kassenzulassung angerufen hat und dort die Wartezeiten mindestens 3 Monate betragen!

    Der Hintergrund ist, dass es gesetzlich festgelegt ist, dass es psychisch kranken Menschen nicht zumutbar ist, so lange auf einen ambulanten Therapieplatz warten zu müssen. Es muss dann zwar ein Extra-Antrag gestellt werden, aber das ist ja, denke ich, dann das geringere Problem.

    Wusste ich bisher nicht und denke mir, dass es vielleicht für den ein oder anderen eine wichtige Info sein könnte.

  • Ich glaube nicht, dass man das so einfach darstellen kann, wie es diese Therapeutin hier verlauten lässt :winking_face:
    Das ganze gestaltet sich mit Sicherheit wesentlich schwieriger, wer bereits mit Kassen verhandelt hat, dürfte das wissen.

    Was die Aussage der Regelversorgung angeht, das trifft natürlich zu, doch wird das je nach Kasse unterschiedlich zu bewerten sein.
    Zum einen muss ein zugelassener Arzt, normal der Hausarzt, die Dringlichkeit bestätigen.
    Dann muss zusammen mit dem ein Antrag bei der Kasse gestellt werden und ja, da muss man glaubhaft machen können, dass es keinen Platz bei Vertragsärzten gibt.

    Zudem stellt sich die Frage was nicht zugelassene Therapeuten sind :winking_face:
    Es kommen hier ja auch 'Heilpraktiker in Frage, doch sehen das viele Kassen anders und prozessieren lieber mal paar Jahre.
    Es gibt aber 3 Grundsatzurteile, welche sogar HP-Psychotherapie bestätigen ...

    So in etwa kann es gesagt werden:

    Zitat

    Feststellung Therapieplatzmangels
    Zur Feststellung des Mangels an Therapieplätzen gibt es Regeln, denn dem Kranken soll eine unendliche Suche nach einem Therapieplatz erspart bleiben. Sie ist mit einer humanen Krankenbehandlung nicht vereinbar.
    Das richtet sich nach folgenden Kriterien:

    • Anzahl der Anfragen bei der Therapeutensuche
    • Wartezeit bis zu Beginn der Therapie
    • Örtlich angemessene Entfernung

    Sozialgesetzbuch § 13-3: Kostenerstattung bei selbst beschafften Leistungen

    Der § 13-3 beinhaltet, dass Krankenkassen Kosten bei Therapieplatzmangel dann erstatten müssen, wenn man sich wegen Therapieplatzmangels selbst einen Therapieplatz 'Sucht und findet.
    Die Kasse muss die Kosten auch dann übernehmen, wenn sie zu Unrecht die Therapie zuvor abgelehnt hat.
    Allerdings muss die Inanspruchnahme vorher bei der Krankenkasse beantragt werden.
    Hier kann also gut sein, dass die KK doch noch einen Doc aus dem Hut zaubert :face_with_tongue:
    Über diesen Antrag muss die Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen entscheiden.
    Im Antrag sollte unter anderem stehen, das ein Therapeut gefunden wurde, der sofort einen Therapieplatz anbieten kann - mehr muss da nicht stehen und kann auch nicht bei Therapeuten erfragt werden, Schweigepflicht :winking_face:

    Hört sich alles einfach an mag man meinen, doch braucht es meiner Meinungen einen harten Hund als Hausarzt, der das auch mit allen Mitteln unterstützt!

    Na, da hab ich mal Prüfungsinhalt rausgehau'n :grinning_squinting_face:

    LG Franz

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