Angst vor Psychiatrie

  • Hallo :),
    ich weiß jetzt garnicht so genau wo ich anfangen soll...
    Also es ist so das ich mich seit ca. 5 Jahren selbst verletze...angefangen mit Ritzen und Kratzen und mittlerweile auch Schlagen (hauptsächlich Kopf und Bauch) und Beißen.
    Ich würde gerne eine Therapie machen weil ich damit einfach nicht mehr klar komme allerdings habe ich Angst das ich in die Psychiatrie "abgeschoben" werde. Wahrscheinlich lacht ihr mich jetzt aus oder so aber das wäre echt das schlimmste für mich :frowning_face: . Ich war mit 12 schonmal in einer Klinik und das war der absolute Horror für mich...zum Glück durfte ich da recht schnell wieder raus, aber kam dafür in ein Betreutes Wohnen.
    Meine frage ist jetzt : Kann man mich einfach so in eine Psychiatrie stecken auch ohne Suizidgedanken?
    Würde mich über Antworten freuen

    lg Akiba

  • Hallo Akiba,

    Herzlich Willkommen erstmal :winking_face:

    Also regelmäßig kommst du wegen SVV nicht in die Psychatrie, dass wird doch gängigerweise von suizidalen Verhalten unterschieden. Höchstens wenn deine Verletzungen so stark sind, dass du dein Leben gefährdest oder jmd. anderes gefährdest, etc.. Wenn du eine normale Therapie, vorallem von dir selber aus, beginnen möchtest, so wird man dich nicht in die Psychatrie stecken, "bloss" weil du dich selbst verletzt.

    Da ich persönlich bereits zwei unfreiwillige Psychatriestopps eingelegt habe, kann ich deine Befürchtungen gut verstehen. Aber ohne handfeste Grundlage kann man dich nicht einfach einweisen. Und wenn dein zukünftiger Therapeut das dennoch einmal wg. Suizidgefahr für nötig halten sollte, so kann man dich dort max. für 24 Stunden festhalten - dann musst du vom Gericht angehört werden und die entscheiden dann weiter. Also ein einfaches abschieben existiert nicht - das unterliegt schon strengen Regeln. Im Normfall kannst du in der Therapie auch über Suizidgedanken sprechen - solange du keine klare Ankündigung, o.ä. machst, muss man dich auch nicht einweisen.

    Klar, gibt es überall schwarze Schafe, aber inzwischen ist SVV als Krankheitsbild allgemein bekannt und daher solltest du dich nicht davor fürchten, dass aktiv in eine Therapie einzubringen.
    Wenn du noch im betreutem Wohnen bist, kannst du z.B. auch einen Betreuuer als Betreuuer im Krankheitsfall ernennen; der kann dann z.B. bei der gerichtlichen Anhörung für dich aussagen, etc..

    Bevor ich mir professionelle Hilfe geholt habe, hatte ich ganz ähnliche Ängste wie du. Es hilft gleich zu Beginn einer Therapie damit rauszurücken und zu sagen, dass du davor Angst hast - weil das sonst ja auch zwischen dir und der Therapie steht. Wenn du nicht ehrlich bist, auch bezüglich deinen Ängsten, kann man dir nicht wirklich helfen :winking_face: . Letzlich habe ich persönlich für mich festgestellt, dass ich diese Ängste vorschob, weil ich Angst vor der Therapie hatte und ich somit eine scheinbar plausible Erklärung hatte, keine anzufangen. Also in gewisser Weise, ist der Weg zur Therapie schon der erste Therapieschritt. Erstmal müssen du und der/die Thera euch ja auch kennenlernen - und du kannst unverfänglich fragen, ob er/sie sich mit SVV auskennen.

    lg,
    grany

  • Hallo grany,
    vielen lieben dank für deine ausführliche Antwort :smiling_face: schön zu wissen das ich nicht allein mit dieser Angst bin.
    Das beruhigt mich jetzt schon sehr das ich nicht einfach "abgeschoben" werden kann :).
    Leider bin ich ich nicht mehr im betreuten Wohnen sondern wohne wieder zu Hause bei meiner Mutter :S.
    Ich hätte da allerdings noch ein paar Fragen aber ich weiß nicht ob das hier rein passt...wenn nicht dann sag mir bitte bescheid und ich erstelle in einem anderen Bereich einen neuen Thread ;).

    Also meine Fragen wären :
    1. Wie fange ich denn am besten an? Erst bei der Krankenkasse anrufen und fragen ob die eine Therapie bezahlen würden oder erst einen Therapeuten suchen und dann bei der Krankenkasse melden?
    2. Ich bin bei meiner Mutter mit versichert. Bekommt sie das mit das ich eine Therapie anfange? Das wäre mir nämlich nicht so recht da wir nicht so ein besonders gutes Verhältnis haben und sie meine Probleme immer runterspielt und es als "phase" abstempelt.

    Das wars glaube erstmal :face_with_tongue: wenn mir noch was einfallen sollte, melde ich mich nochmal.

    lg Akiba

  • Hallo Akiba!

    Ich kann dir zu 1. etwas sagen.
    Also du brauchst der Krankenkasse vorher nicht anrufen. Du suchst dir einen Therapeuten/in und machst da erstmal die ein Erstgespräch aus, um überhaupt erstmal zu schauen, ob du dir mit dem Therapeuten/in eine Zusammenarbeit vorstellen kannst und siehst, ob du Vertrauen aufbauen kannst. Soweit ich weiß, zahlt die KK 5 erste Sitzungen immer und dann sollte dann entscheidet sich, ob eine Therapie notwendig ist und der Therapeut/in stellt dann einen Antrag an die KK für die Kostenübernahme.

    Zu deiner 2. Frage kann ich leider nicht viel sagen. Eigentlich haben die Ärzte ja Schweigepflicht. Aber ich weiß nicht so ganz wie das abläuft, wenn man Familienversichert ist. Vielleicht kann man da die KK informieren, dass das Elternteil nichts davon wissen soll? Ich weiß es nicht. Vielleicht antwortet hier ja noch wer, der das weiß. :winking_face:

    Ansonsten kann ich dir nur schnell von meiner Erfahrung der Psychiatrie berichten, weil ich dort ein freiwilliges Jahr absolviere und in der Pflege arbeite. :winking_face: Es gibt auch bei uns Stationen, die offen sind, wo dein Krankheitsbild behandelt wird, wo freiwillig die Patienten zur Behandlung kommen. Und so schnell kann man da auch niemanden in eine Psychiatrie "abschieben" Wie grany schon sagte, nur wenn du dich selbst gefährdest oder das Wohl anderer.
    Bist du allgemein abgeneigt von einer stationären Behandlung?

  • Hallo SoccerLady,

    Danke für die Antwort :). Jetzt bin ich wieder ein stückchen schlauer :P.
    Wegen der 2. Frage warte ich einfach noch ein bisschen ab ob sich hier jemand meldet wenn nicht rufe ich da einfach mal an und frage nach. Wäre ja schade wenn es daran scheitern würde.

    Auf jedenfall möchte ich nicht auf eine geschlossene Station :dg:...Wie es bei einer offenen Station ist weiß ich nicht...da hab ich auch ehrlich gesagt noch nicht drüber nachgedacht.

  • Hallo Akiba,

    also, ich schließe mich meinen Vorschreiberinnen erstmal an. Was mir nicht ganz klar ist, möchtest du eine ambulante Therapie machen und hast Angst, dass der ambulante Therapeut dich wegen dem SVV einweist oder möchtest du eine stationäre Therapie machen und hast Angst, dass du da direkt auf die geschlossene kommst?

    Zu deiner zweiten Frage hab ich grad bisserl im Internet recherchiert und alles was ich dazu lesen konnte war: Wenn man gesetzlich versichert ist, bekommt man keine Rechnungen nach Hause, der andere, der familienversichert ist, erfährt auf diesem Weg also nichts davon und die Schweigepflicht des Arztes wird davon auch nicht angetastet, besteht also ganz normal und darf auch gegenüber deiner Mutter nicht gebrochen werden!

    Aber ich finde es toll, dass du dir selbst helfen lassen willst und dich für Unterstützung und gegen das SVV entschieden hast! :smiling_face: Ich wünsche dir viel viel Kraft für diesen Weg!

    Liebe Grüße
    gelberose

  • Hallo gelberose,
    ich möchte eine ambulante Therapie machen und habe Angst, dass mich der Therapeut in die Psychiatrie stecken lässt.

    Na das hört sich doch gut an :smiling_face: dann kann ich ja jetzt anfangen mich um alles zu kümmern :smiling_face:

    Vielen dank :smiling_face: ich denke mal schon dass ich das schaffen werde :smiling_face:

    lg Akiba

  • Hallo Akiba,

    sorry, dass ich erst jetzt wieder schreibe, aber bin umgezogen und war daher nicht da. :winking_face:

    Also, wegen SVV kann dich kein Therapeut einweisen, nur wenn du z.B. suizidgefährdet wärst.

    Hast du dich denn in der Zwischenzeit schon mal um nen Therapieplatz gekümmert?

    Liebe Grüße
    gelberose

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