Alkoholtherapie

  • Hallo Zusammen,

    Ich fang einfach direkt mit dem Problem an. Meine Mutter hat sich ihr Alkoholproblem endlich eingestehen können und jetzt suchen wir nach einer Hilfestelle, die Bedinung hierbei ist, es sollte eine Rehaklinik sein, da sie so dem ganzen Stress und der Gafahr erkannt zu werden entkommt, das ist wohl ihre größte Sorge.
    Meine Fragen sind jetzt, ist es möglich für Alkoholsuchterkrankungen eine Rehaklinik zu finden? Sind Krankenkassen verpflichtet einen Teil der Kosten zu tragen? und Gibbt es alternativen zu Rehakliniken? (In Selbsthilfegruppen hat sie zusehr Angst erkannt zu werden).

    herzlichen Dank im Vorraus

  • Servus Herranonym,

    ein erster, guter Schritt deiner Ma und ich denke das sollte alles nicht das Problem sein.

    Normal sollt deine Mutter nun an eine Suchtberatung oder den Hausarzt herantreten und mal die Therapie beantragen. Wenn ihr dabei Hilfe braucht, dann sag es, per PN oder Mail (eben mit PLZ für Vorschläge von passenden Stellen), gern auch am Beratungstelefon.
    Eine 'Reha, so nennt man das heute generell, die muss aber vorher beantragt werden, also die Kostenübernahme.
    Normal kann man der Krankenkasse auch eine Klinik vorschlagen, es kommt auf die Kasse drauf an, man kann aber vieles regeln.

    Wenn medizinische Notwendigkeit besteht, das nehm ich mal an, dann übernimmt entweder der Rentenversicherer oder eben die KK die ganzen Kosten - dieses doofe Tagegeldanteil muss man halt tragen, genauso wie wenn man im Krankenhaus ist.
    Alternativen zu einer stationären Therapie gibt es meiner Meinung keine.

    Vielleicht kannst du aber etwas mehr erzählen, in welchen Umfang trinkt deine Ma, wie lange schon, einfach mehr Infos.
    Natürlich gäbe es auch paar andere Sachen wie Tageskliniken oder ambulante Therapie. Eine SHG dient in meinen Augen eher zur Nachsorge.
    Zudem muss man auch einen Entzug machen, bevor eine 'Reha beginnen kann. Manche Rehakliniken machen das selbst, aber die meisten die ich kenne, die verlangen einen klinischen Entzug auf speziellen Suchtstationen.

    LG Franz

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